Nach der Reise

Hat man sich von der Schweiz abgemeldet, so steht nach einer Reise so einiges an wenn man in die Heimat zurück kehrt. Die meisten Versicherungen und Abonnemente muss man wieder abschliessen. Ein ordentlicher Vergleich der verschiedenen Anbieter hilft dabei Kosten zu sparen. 


Krankenkasse

Unsere STA Reisekrankenversicherung bezahlten wir zwar für zwei Jahre, da wir aber schon nach 21 Monaten fest in die Schweiz zurück kehrten erlosch diese bei Ankunft. 

Die zu viel bezahlten Kosten konnten wir jedoch ohne Probleme zurück fordern. Dazu brauchten wir nur unseren Bordingpass vom Heimflug ihnen zuzusenden mit einem kleinen Schreiben. 

Ist man angemeldet in der Schweiz ist es Pflicht eine Schweizer-Krankenversicherung zu haben. Aber auch ohne schon angemeldet zu sein konnten wir gleich eine abschliessen. Da wir keine Krankheiten und Operationen in den letzten Jahren hatten geschah dies rasch und ohne Probleme bei einer neuen Versicherung. 


Anmeldung in der Schweiz

Nach unserer Weltreise durften wir bei seinen Eltern wohnen bis wir eine neue Wohnung gefunden hatten. Wir meldeten uns jedoch nicht gleich am ersten Tag auf dem Gemeindebüro dieser Stadt an, denn wir wollten zuerst gleich einige Wohnungen besichtigen die per sofort zu Verfügung standen. Und da machte es keinen Sinn sich anzumelden um sich im Besten Fall einige Tagen später wieder abzumelden um in der neuen Wohngemeine sich anzumelden. Das hätte nur Kosten und Aufwand gegeben für nichts dachten wir uns. 

Da wir jedoch so schnell nichts von der Verwaltung hörten, wir aber bereits nach 2 Wochen schon wieder einen feste Stelle bekamen mussten wir uns doch schneller als gewollt anmelden. Denn der Arbeitgeber muss anscheinend innerhalb von 30 Tagen der Wohngemeinde melden dass wir bei ihm arbeiten.

  • Laut unserer Gemeinde hat man 3 Monate zeit um sich anzumelden.
  • Für die Anmeldung zahlten wir natürlich wieder einmal satte 40.- CHF pro Person. Dafür gab es eine Abfall-Vignette "gratis" dazu.
  • Um sich jedoch anmelden zu können muss man den Heimatschein abgeben und da es sich  bei seinen seine Eltern um eine Eigentumswohnung handelt, mussten sei bestätigen dass wir bei ihnen wohnen dürfen. Wäre es eine Mietwohnung müssten wir beim Vermieter nachfragen ob es erlaubt ist, dass wir bei ihnen vorübergehend wohnen. 

Wohnung

Eine Wohnung zu erhalten ist je nach dem nicht ganz so schnell möglich. Denn ohne Job bekommt man keine Wohnung. Somit sollte man zuerst eine neue Stelle haben bevor man zu stark auf Wohnungssuche geht. 

Betreibungsauszug

Bei wahrscheinlich allen Bewerbungen muss man einen Betreibungsauszug beilegen. Dieser listet nur Betreibungen der letzte 5 Jahre auf und ist in der letzten Wohngemeinde (vor der Reise) zu beantragen. Wir zahlten dafür je 17.- CHF. 

Billag

Hat man wieder eine eigene Wohnung kommen diese sehr schnell auf einem zu. Natürlich darf man sich auch selbst bei ihnen melden.

Internet

Ohne Internet geht heute bei den meisten nichts. Während dem Reisen gab es auch hier diverse Änderungen bei den Abos der Anbieter. Ein gründlicher Vergleich hilft Dir das für Dich beste Angebot zu finden, denn teilweise gibt es auch Kombi-Abos mit Telefonie, Heiminternet und TV. 


Diverses

Hausart-, und Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sollte man ziemlich bald wieder abschliessen. Mit der Hausratsversicherung kann man natürlich warten bis man wieder eine eigene Wohnung hat.
Wir mussten bei einer Wohnungsbewerbung sogar angeben ob wie eine Haftpflichtversicherung haben oder nicht.  

AHV

Hat man ein ganzen Jahr nicht gearbeitet kann man die AHV nachzahlen dass keine Lücke entsteht. Natürlich ist dies ganz freiwillig und nicht zwingen. Dieser Beitrag kann Rückwirkend, bis 5 Jahr, nachbezahlt werden.

Pensionskasse

Unser Geld von der Pensionskasse hatten wir vor der Reise auch ein spezielles Sperrkonto überwiesen lassen. Nachdem wir wieder arbeiteten und eine neue Pensionskasse hatte, liess ich dieses wieder auf die aktuelle PK überweisen. 

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